NOTDIENST

NOTDIENST

Anschrift
Notdienstzeiten
Burgplatz 3
71522 Backnang
Tel:07191/9 03 30 70
vom 16.04. - 08:30 Uhr
bis 17.04. - 08:30 Uhr
Salierstraße 7/2
71334 Waiblingen
Tel:07151/2 88 70
vom 16.04. - 08:30 Uhr
bis 17.04. - 08:30 Uhr
Kirchplatz 16
73642 Welzheim
Tel:07182/80 59 30
vom 16.04. - 08:30 Uhr
bis 17.04. - 08:30 Uhr
Berliner Platz 2
70734 Fellbach
Tel:0711/5 78 29 00
vom 16.04. - 08:30 Uhr
bis 17.04. - 08:30 Uhr
Oberer Metzgerbach 2
73728 Esslingen
Tel:0711/35 68 13
vom 16.04. - 08:30 Uhr
bis 17.04. - 08:30 Uhr

Jede Nacht und jeden Feiertag leisten etwa 2.000 Apotheken Notdienst. Sie garantieren eine umfassende Versorgung mit lebenswichtigen Arzneimitteln. Und die Bevölkerung nimmt diesen Service gern in Anspruch: Deutschlandweit nutzen mehr als 20.000 Patienten jeden Tag den Apotheken-Notdienst.

In Deutschland ist der Notdienst der Apotheken gesetzlich festgelegt. Ein Notdienstkalender regelt die Reihenfolge, wann welche Apotheke Dienst hat. Doch nicht jede Apotheke muss jeden Tag ran: In der Stadt etwa jede zehnte Apotheke jede Nacht und jeden Feiertag. Anders sieht es in Gebieten mit wenigen Apotheken aus. Hier gibt es Apotheken mit ständiger oder zumindest häufigerer Dienstbereitschaft. Auf der Nordseeinsel Föhr beispielsweise teilen sich die drei Inselapotheken den Notdienst. Jede Apotheke dort hat den Dienst eine Woche lang. Dann wird gewechselt.

  1. Apotheker dürfen eine Notdienstgebühr erheben. Das ist ihr Honorar dafür, dass sie den gesetzlich vorgeschriebenen Notdienst machen.
  2. Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro und ist einmal pro Notdienst-Besuch zu entrichten, egal wie viele Rezepte Sie vorlegen und wie viele Arzneimittel Sie kaufen.
  3. Die Notdienstgebühr darf von 20.00 bis 6.00 Uhr erhoben werden. An Sonn- und Feiertagen kann sie den ganzen Tag, also von 0.00 bis 24.00 Uhr, fällig werden. Falls der 24. Dezember auf einen Werktag fällt, darf der Apotheker die Notdienstgebühr bis 6.00 und nach 14.00 Uhr berechnen.
  4. Kreuzt der Arzt auf dem Rezept „noctu“ an, macht er damit kenntlich, dass es sich um einen Notfall handelt. In diesem Fall wird die Gebühr von der Krankenkasse übernommen. Das Rezept muss aber unverzüglich in einer Apotheke eingelöst werden.
  5. Bitte nehmen Sie den Notdienst nur in dringenden Fällen in Anspruch
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